In jedem Unternehmen spielt die Arbeitssicherheit eine zentrale Rolle, um Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Eine wichtige Position in diesem Bereich ist der Sicherheitsbeauftragte, der als Bindeglied zwischen Belegschaft und Unternehmensleitung fungiert. Doch welche Aufgaben übernimmt er genau, welche Qualifikationen sind erforderlich und welche rechtlichen Grundlagen gelten?
Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?
Ein Sicherheitsbeauftragter im Bertrieb ist ein Mitarbeiter, der in Betrieben mit mindestens 20 Beschäftigten benannt werden muss. Er unterstützt den Arbeitgeber dabei, die Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen und Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Dabei handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die neben der eigentlichen Arbeitstätigkeit ausgeführt wird.
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Die Hauptaufgabe eines Sicherheitsbeauftragten besteht darin, Gefahrenquellen zu identifizieren und zur Verbesserung der Arbeitssicherheit beizutragen. Zu seinen konkreten Aufgaben gehören:
- Beobachtung des Arbeitsplatzes: Erkennen und Melden von Gefahrenstellen, z. B. defekte Maschinen oder unsichere Arbeitsabläufe.
- Beratung der Mitarbeiter: Sensibilisierung für Sicherheitsvorschriften und Unterstützung beim richtigen Umgang mit Schutzausrüstungen.
- Meldung von Mängeln: Weitergabe von Sicherheitsproblemen an Vorgesetzte oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
- Unterstützung bei Unfallverhütung: Mitwirkung an Sicherheitsmaßnahmen und Förderung einer positiven Sicherheitskultur.
- Teilnahme an Sicherheitsbesprechungen: Austausch mit Vorgesetzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
- Mitwirkung bei Schulungen: Unterstützung bei der Durchführung von Unterweisungen zu Arbeitssicherheitsthemen.
Pflichten und Verantwortung
Obwohl der Sicherheitsbeauftragte eine wichtige Rolle spielt, trägt er keine rechtliche Verantwortung für die Sicherheit im Betrieb – diese bleibt beim Arbeitgeber. Er ist nicht befugt, Anweisungen zu erteilen oder Maßnahmen selbstständig anzuordnen. Sein Fokus liegt auf der Unterstützung und Beratung, nicht auf der Kontrolle oder Durchsetzung von Vorschriften.
Voraussetzungen und Qualifikation
Ein Sicherheitsbeauftragter benötigt keine spezielle Ausbildung, sollte jedoch:
- Interesse an Arbeitsschutz und Unfallverhütung haben.
- Eine gute Beobachtungsgabe besitzen und sicherheitsbewusst handeln.
- Kommunikationsfähig sein, um mit Kollegen und Vorgesetzten zusammenzuarbeiten.
- Bereitschaft zur Weiterbildung in Sicherheitsfragen zeigen.
Viele Unternehmen bieten interne Schulungen oder externe Sicherheitskurse an, um die Sicherheitsbeauftragten auf ihre Aufgaben vorzubereiten.
Gesetzliche Grundlagen
Die Verpflichtung zur Benennung eines Sicherheitsbeauftragten ist im § 22 des Sozialgesetzbuches VII (SGB VII) sowie in den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1) geregelt. Danach muss ein Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens einen Sicherheitsbeauftragten ernennen. Die Anzahl richtet sich nach der Betriebsgröße und den Unfallrisiken.
Fazit
Der Sicherheitsbeauftragte ist eine wichtige Stütze im betrieblichen Arbeitsschutz. Er trägt dazu bei, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu verhindern, hat jedoch keine Weisungsbefugnis. Unternehmen profitieren von einem engagierten Sicherheitsbeauftragten durch mehr Arbeitssicherheit, weniger Unfälle und eine verbesserte Sicherheitskultur. Eine fundierte Schulung und regelmäßige Weiterbildung sind essenziell, um diese Aufgabe effektiv auszuführen.